Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen der Evolution Werbung, Bernd Felgentreff in der Fassung vom 02.02.2011

A. Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines
(1) Die Firma Evolution Werbung, 04179 Leipzig, Inhaber Bernd Felgentreff – nachfolgend Evolution genannt – ist auf die Herstellung von Werbeerzeugnissen (wie zum Beispiel Visitenkarten, Flyer, Postkarten, Websites, Logos etc.) spezialisiert.

(2) Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Lieferungen und Leistungen von Evolution an seine Kunden, welche über die Internetseiten von Evolution oder Verkaufs- und Auftragsportale abgeschlossen werden. Sie gelten im Geschäftsverkehr mit Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichenden (Einkaufs-) Bedingungen des Kunden wird widersprochen. Bedingungen und AGB der unabhängigen Webportale bleiben hiervon unberührt.

§ 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist oder sind

1. „Kunden“ Personen, welche den Service von Evolution nutzen;
2. „Leistung“, alle Arten der Leistung, insbesondere Dienst- und Werkleistungen, sowie Lieferungen und Werklieferungen;
3. „www.evolution-werbung.de“, die Gesamtheit der Internetseiten, über welche Evolution seine Leistungen anbietet, insbesondere die unter www.evolution-werbung.de erreichbaren Internetseiten und eigene Inhalte in entsprechenden öffentliche Verkaufs-und Servicepotalen;
4. „Registrierung“ die erstmalige Anmeldung und Zulassung zur dauerhaften Nutzung von www.evolution-werbung.de;
5. „Passwort“ eine Kombination aus Zahlen und/oder Buchstaben, welche nach erfolgter Registrierung in Kombination mit der E-Mail-Adresse die Anmeldung des Kunden für die Leistungen über www.Evolution.de ermöglicht und
6. „Account“ das persönliche Nutzerkonto des Kunden, zu welchem der Kunde durch Eingabe der E-Mail-Adresse und des Passworts Zugang erhält;
7. „Screenproof“, digitale Druckvorschau der für den Auflagendruck umgewandelten druckfreien Daten und damit eine farbnahe Simulation des späteren Druckergebnisses;
8. „Paperproof“, ein nach den Qualitätsstandards gemäß DIN ISO 12647 erstellter digitaler Ausdruck der für den Auflagendruck umgewandelten druckreifen Daten;
9. „Arbeitstage“, Montag bis Freitag außer gesetzliche Feiertage;
10. „übliche Geschäftszeiten“, Montag bis Freitag 9 bis 18 Uhr.

§ 3 Registrierung
(1) Der Empfang der Leistungen von Evolution setzt eine dauerhafte Registrierung auf www.evolution-werbung.de oder auf den betreffenden Service- und Verkaufsportralen voraus. Die Registrierung erfolgt durch Eingabe der erforderlichen Daten in ein dafür vorgesehenes Onlineformular. Die Registrierung ist mit dem Klick des Buttons „Registrierung abschließen“ abgeschlossen. Der Kunde versichert, dass seine Angaben der Wahrheit entsprechen.
(2) Evolution ist auch bei Vorliegen aller Voraussetzungen für die Registrierung berechtigt, die Registrierung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 4 Kommunikation mit dem Kunden
Die Kommunikation mit dem Kunden erfolgt zu einem wesentlichen Teil per E-Mail. Der Kunde trägt daher in besonderer Form Sorge dafür, dass der Empfang von E-Mails gewährleistet ist. Insbesondere hat der Kunde spätestens bei der Erteilung des Auftrages seine E-Mail-Adresse für den zu erfolgenden Geschäftsverkehr anzugeben. Jede Änderung der E-Mail-Adresse hat der Kunde Evolution unverzüglich mitzuteilen. Er darf an seinem E-Mail-Programm bzw. seinem E-Mail-Postfach keine Einstellungen vornehmen, die den Empfang von E-Mails vereiteln oder die dazu führen, dass die E-Mails nicht von ihm zur Kenntnis genommen werden, z.B. weil sie in einen Spam-Ordner verschoben werden.

§ 5 Bonitätsprüfung, SCHUFA-Klausel
(1) Evolution ist berechtigt zum Zwecke der Prüfung der Bonität des Kunden bei Wirtschaftsauskunfteien Auskünfte über personenbezogene Daten einzuholen und zu verarbeiten, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Evolution erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Die hierbei übermittelten Daten werden ausschließlich zu diesem Zweck genutzt und verarbeitet. Der Kunde kann bei der jeweiligen Wirtschaftsauskunftei Auskunft über die ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten.
(2) Der Kunde willigt ein, dass Evolution von der SCHUFA HOLDING AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, Auskünfte über ihn einholt. Der Kunde willigt ein, dass Evolution an die SCHUFA Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten übermittelt. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit die geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbracht worden ist, die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle oder eines Dritten erforderlich ist und
1. die Forderung durch ein rechtskräftiges oder für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil festgestellt worden ist oder ein Schuldtitel nach § 794 der Zivilprozessordnung vorliegt,
2. die Forderung nach § 178 der Insolvenzordnung festgestellt und nicht vom Kunden im Prüfungstermin bestritten worden ist,
3. der Kunde die Forderung ausdrücklich anerkannt hat,
4. a) der Kunde nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden ist,
4. b) zwischen der ersten Mahnung und der Übermittlung mindestens vier Wochen liegen,
4. c) Evolution den Kunden rechtzeitig vor der Übermittlung der Angaben, jedoch frühestens bei der ersten Mahnung über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat und
4. d) der Kunde die Forderung nicht bestritten hat oder
5. das der Forderung zugrunde liegende Vertragsverhältnis aufgrund von Zahlungsrückständen fristlos gekündigt werden kann und Evolution den Kunden über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat.

§ 6 Vertragsschluss
(1) Zur Bestellung wählt der Kunde zunächst ein individuelles Produkt aus, füllt die sodann erscheinenden Onlineformulare aus, prüft auf der abschließenden Übersichtsseite die Richtigkeit seiner Angaben und schließt den Bestellvorgang sodann mit der Betätigung des Buttons „Bestellung abschließen“ oder ähnlicher gekennzeichneter Buttons ab. Mit dem Abschluss der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Ist die Bestellung erfolgreich versendet worden, so erhält der Kunde eine E-Mail, in welcher der Eingang der Bestellung bei Evolution bestätigt wird und dem Kunden alle notwendigen Informationen zur Bestellung sowie zum Produkt mitgeteilt werden. Diese Bestätigungsmail stellt noch keine Annahme des Auftrags des Kunden dar. Ein Vertragsabschluss und damit eine vertragliche Bindung über die einzelnen Leistungen kommt jedoch dann zustande, wenn Evolution das Angebot ausdrücklich durch eine Auftragsbestätigung oder durch schlüssiges Handeln, insbesondere durch Vorbereitung des Versands der Ware, annimmt.
(2) Der Kunde kann die Bestellung jederzeit durch Schließen des Browser-Fensters abbrechen. Die vor Abschluss der Bestellung erscheinende Übersichtsseite ermöglicht es dem Kunden, seine Angaben nochmals auf Eingabefehler hin zu prüfen und im Falle des Vorliegens eines Eingabefehlers diesen nach Betätigung des „Bestellung ändern“-Buttons zu korrigieren. Für den Vertragsschluss steht ausschließlich Deutsch als Sprache zur Verfügung. Der Auftrag wird von Evolution gespeichert, dem Kunden mit der Bestätigungsmail zugesendet und kann dem Kunden im Falle des Verlusts der Unterlagen auf schriftliche Anforderung des Kunden in Abschrift gegen Erstattung der daraus entstehenden Aufwendungen übersendet werden.

§ 7 Widerrufsrecht
Evolution verkauft ausschließlich Werbe- und Druckereierzeugnisse, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, so dass das Recht des Verbrauchers zum Widerruf eines Fernabsatzvertrages ausgeschlossen ist, § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB.


§ 8 Leistungen von Evolution
(1) Der Inhalt der von Evolution geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung und gegebenenfalls vereinbarten Vertragsänderungen und –ergänzungen.
(2) Folgende Toleranzen werden vereinbart: Für den Verschnitt 1 mm, für das Falzen 1 mm und für das Heften 1 mm.
(3) Es können geringfügige Farbabweichungen auftreten. Dies gilt auch für Farbabweichungen zu einem früheren Auftrag, der bei Evolution gedruckt wurde.
(4) Eine Änderung der Bestellung kann nur durch den Abschluss eines Vertragsänderungs- bzw. –ergänzungsvertrages erfolgen. Jeder Änderungswunsch des Kunden ist ein Angebot an Evolution zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages für den ersten Auftrag verbunden mit dem Angebot zum Abschluss eines neuen Vertrages. Evolution ist nicht verpflichtet das Angebot des Kunden anzunehmen.
(5) Nicht zu den Leistungspflichten von Evolution gehört die Übermittlung der zur Erfüllung des Auftrages erforderlichen Druckdaten. Hierbei handelt es sich, soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart, um eine Mitwirkungspflicht des Kunden.
(6) Evolution ist zu Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn die Teilleistung ist für den Kunden nicht von Interesse.

§ 9 Druckdaten
(1) Evolution führt alle Druckaufträge ausschließlich auf Grundlage der vom Kunden übermittelten Druckdaten aus. Diese Daten sind ausschließlich in den Formaten und mit den Spezifikationen zu übermitteln, die in den Kundeninformationen, insbesondere unter der Schaltfläche „Druckdaten“, genannt sind. Bei abweichenden Datenformaten oder anderen Spezifikationen ist ein fehlerfreier Druck nicht gewährleistet. Der Kunde trägt Sorge dafür, dass er Kopien der Druckdaten vorrätig hält, da die Druckdaten nach Fertigstellung der Druckerzeugnisse von Evolution gelöscht werden.
(2) In inhaltlicher Hinsicht verpflichtet sich der Kunde es zu unterlassen, an Evolution pornografische, rechts- oder linksextremistische, rassistische, diskriminierende, jugendgefährdende, gewaltverherrlichende oder die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verletzende Inhalte an Evolution zu übersenden. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung, so ist Evolution zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Weitere Rechte und Ansprüche bleiben unberührt.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm übermittelten Druckdaten vor Übermittlung an Evolution sorgfältig darauf hin zu prüfen, ob diese für den auszuführenden Druckauftrag geeignet sind und den vorstehenden Anforderungen entsprechen.

§ 10 Prüfung der Druckdaten durch Evolution
(1) Evolution ist nur in dem Umfang zur Prüfung der Druckdaten verpflichtet, welcher sich aus den Angaben von Evolution im Rahmen des Bestellvorgangs ergibt (sog. „Datencheck“). Hat Evolution die Fehlerhaftigkeit der Druckdaten festgestellt, wird Evolution dies dem Kunden mitteilen. Der Kunde ist dann verpflichtet, die Daten von Evolution im Hinblick auf die Druckfähigkeit bearbeiten zu lassen, fehlerfreie Druckdaten zu liefern oder die fehlerhaften Daten drucken zu lassen.
(2) Eine weitere Überprüfung der Druckdaten durch Evolution erfolgt nicht. Die Gefahr etwaiger Fehler der Druckerzeugnisse infolge fehlerhafter Druckdaten trägt insoweit allein der Kunde.
(3) Zu einer Prüfung der Inhalte hinsichtlich eines Verstoßes gegen das Verbot aus § 9 Absatz 2 ist Evolution berechtigt, aber nicht verpflichtet.

§ 11 Konvertierung, Farbmodus bei Verwendung eigener Druckdaten, Farbmodus bei Verwendung von freedesign-Druckdaten
(1) Eine Konvertierung von Druckdaten aus einem anderen als den vereinbarten Formaten wird von Evolution nicht geschuldet. Vereinbaren die Parteien im Einzelfall gleichwohl eine solche Konvertierung, so erfolgt die Konvertierung auf eigene Gefahr des Kunden. Konvertierungen haftet das allgemeine Risiko an, dass Daten infolge des Konvertierungsvorgangs verloren gehen oder anders als im Ausgangsformat dargestellt werden.
(2) Bei der Verwendung eigener Druckdaten erfolgt die Verarbeitung von Druckdaten in einem anderen als dem angegebenen CMYK-Farbmodus auf eigene Gefahr des Kunden. Insbesondere kommt es bei der Verarbeitung von RGB-Daten oder ICC-Farbprofilen naturgemäß zu Farbabweichungen vom Original. Die Verwendung von Sonderfarben muss ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.

§ 12 Proofs
(1) Der Kunde kann gegen besondere Vergütung die Erstellung von Paperproofs und Screenproofs (Proofs) verlangen. Das Druckbild eines Paperproofs, der im Digitaldruck gefertigt wird, enthält bedingt durch die unterschiedliche Drucktechnik im Druckbild geringfügige Abweichungen gegenüber dem im Offsetdruck zu fertigenden Druckerzeugnis. Dies gilt bedingt durch die Bildschirmanzeige erst recht für Screenproofs. Dennoch ist Evolution bemüht, die Proofs möglichst nah am Original herzustellen. Ein Proof ist nicht für alle Angebote möglich.

(2) Der Kunde hat zur Meidung von Lieferverzögerungen im Falle des Fehlens von Beanstandungen nach Lieferung des Proofs unverzüglich den Druck freizugeben. Mit Freigabe bestätigt der Kunde die Druckdaten in der durch den Proof verkörperten Form nach Maßgabe der vereinbarten Qualitätsstandards, Toleranzen und Farbabweichungen. (3) Falls der Kunde den Proof ablehnt, muss er Evolution überarbeitete Druckdaten senden (Mitwirkungshandlung des Kunden). In diesem Fall beginnt die ursprünglich vom Kunden gewählte Leistungszeit mit Eingang der überarbeiteten Daten neu.

§ 13 Preise
(1) Die Preise der von Evolution geschuldeten Leistungen ergeben sich aus den Angaben auf den Internetseiten von Evolution, der Auftragsbestätigung und gegebenenfalls vereinbarten Vertragsänderungen und -ergänzungen, hilfsweise aus der im Zeitpunkt der Vereinbarung der jeweiligen Leistungserbringung geltenden aktuellen Preisliste.
(2) Die angegebenen Preise beinhalten Verpackung, den einmaligen Versand zum Kunden und die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit sich aus der Auftragsbestätigung nicht anderes ergibt. Im Preis nicht inbegriffen sind bei der Lieferung ins Ausland vorbehaltlich einer abweichenden Regelung im Einzelfall Steuern, Abgaben und Zölle.
(3) Kosten, die durch nachträgliche vom Kunden veranlasste Änderungen seiner Druckdaten bedingt sind, werden gesondert berechnet.

§ 14 Rechnungsstellung und Zahlung
(1) Evolution versendet Rechnungen ausschließlich per E-Mail im Rahmen der Kommunikation des online Bestellvorgangs oder automatisiert über entsprechende Serviceportale. Eine Rechnung in Papierform wird auf Anforderung versendet.
(2) Ist, wie dies meist der Fall ist, Zahlung im Voraus vereinbart, so hat die Zahlung spätestens 7 Tage nach Zugang der Auftragsbestätigung zu erfolgen. Soweit im Zuge der Leistungserbringung durch Evolution Zusatzleistungen erbracht werden und diese nicht ebenfalls im Voraus zu vergüten sind, erfolgt die Zahlung durch Überweisung auf Rechnung.
(3) Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen.
(4) Evolution ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist Evolution berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
(5) Eine Zahlung ist erst dann erfolgt, wenn Evolution über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks ist die Zahlung erst erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
(6) Wenn Evolution Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen (z.B. Zahlungseinstellung, Scheckrückgabe), ist Evolution berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn Evolution Schecks angenommen hat. Evolution ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
(7) Im Falle der Ablehnung des Lastschrifteinzugs oder von Rücklastschriften, hat der Kunde die der Evolution von der ausführenden Bank in Rechnung gestellten Kosten zu erstatten, es sei denn, der Kunde hat dies nicht zu vertreten.

§ 15 Leistungszeit und Verzug
(1) Termine oder Fristen zur Erbringung der Leistung von Evolution sind grundsätzlich nur unverbindlich. Sie bezeichnen vorbehaltlich einer abweichenden Regelung im Einzelfall lediglich voraussichtliche Zeiten bzw. Termine für die Erbringung der Leistung. Leistungszeiten werden ausschließlich in Arbeitstagen gerechnet.
(2) Ist der Kunde Unternehmer oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, so hat Evolution Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die Evolution die Leistung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten von Evolution oder deren Unterlieferanten eintreten –, auch bei ausnahmsweise verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen Evolution, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wird durch die vorgenannten Umstände die Leistung unmöglich, so wird Evolution von der Leistungspflicht frei. Wenn die Behinderung länger als zwei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Die Einhaltung der Leistungszeit durch Evolution setzt die rechtzeitige, vollständige und ordnungsgemäße Durchführung der erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Kunden einschließlich der Übermittlung der druckfähigen Druckdaten und Druckfreigabe durch den Kunden sowie den Zahlungseingang bzw. bei der Kreditkartenzahlung die Genehmigung der Zahlung durch die Kreditkartengesellschaft voraus, es sei denn, es ist ausnahmsweise Zahlung auf Rechnung vereinbart. Gehen die druckfähigen Daten bzw. die Druckfreigabe erst nach 9 Uhr ein, beginnt die Leistungszeit erst am folgenden Arbeitstag zu laufen.
(4) Kommt Evolution in Verzug und ist der Kunde Unternehmer oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, kann er, - sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist – wegen des Verzögerungsschadens eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzuges von je 0,5 %, insgesamt jedoch höchstens 5% des Preises für den Teil der vom Verzug betroffenen Lieferungen verlangen. Weitergehende Ansprüche wegen des Verzugs hat der Kunde, welcher Unternehmer oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, nur in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder bei Vereinbarung eines Fixgeschäftes; in diesen Fällen ist für den Schaden, welcher über die in Satz 1 genannte Entschädigung hinausgeht, § 20 (Haftung) anwendbar.

§ 16 Lieferung und Gefahrübergang
(1) Ist der Kunde Unternehmer oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, so geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe an die Transportperson auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, wer die Versendungskosten trägt und auch dann, wenn die Beförderung durch eigene Mitarbeiter der Evolution geschieht. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die Evolution nicht zu vertreten hat, so gilt die Anzeige der Versandbereitschaft als Übergabe, mit der die Gefahr auf den Kunden übergeht.
(2) Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung erst mit der Übergabe der Sache auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
(3) Auf Wunsch des Kunden wird auf seine Kosten die Sendung durch Evolution gegen versicherbare Schäden versichert.
(4) Kommt die Lieferung als unzustellbar zurück, so ist Evolution zu einer Verwahrung für den Kunden nicht verpflichtet, es sei denn, der Kunde hat das Zustellungshindernis nicht zu vertreten. Evolution wird die Lieferung nach Prüfung der Ordnungsgemäßheit des Versands, Benachrichtigung des Kunden und Ablauf einer angemessenen Frist zu Abholung vernichten, der Vergütungsanspruch durch Evolution bleibt davon unberührt. Die vorübergehende Verwahrung erfolgt auf Gefahr und Kosten des Kunden.

§ 17 Eigentumsvorbehalt
(1) Ist der Kunde Verbraucher, so behält sich Evolution das Eigentum an den gelieferten Sachen bis zur vollständigen Bezahlung der aus dem betreffenden Vertrag bestehenden Forderungen vor.
(2) Ist der Kunde Unternehmer oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, so gelten die nachfolgenden Regelungen.
a) Gelieferte Ware bleibt Eigentum von Evolution. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für Evolution als Hersteller, jedoch ohne dass daraus eine Vergütungspflicht für Evolution entsteht. Erlischt das Eigentum von Evolution durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum von Evolution an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf Evolution übergeht. Der Kunde verwahrt das Eigentum von Evolution unentgeltlich.
b) Ware, an der Evolution Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Zum ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gehören solche Maßnahmen nicht, die gegen andere Rechte von Evolution verstoßen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an Evolution ab. Evolution verpflichtet sich jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, kann Evolution verlangen, dass der Kunde Evolution unverzüglich die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen auf seine Kosten aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
c) Evolution ermächtigt den Kunden widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
d) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf das Eigentum von Evolution hinweisen und Evolution unverzüglich benachrichtigen, damit Evolution die eigenen Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Evolution die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.
e) Evolution verpflichtet sich, die Evolution zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert der gesamten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen im Nennwert um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt Evolution.
f) Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug des Kunden, ist Evolution berechtigt, die Herausgabe der Sache zu verlangen. Damit endet das vorläufige Recht des Kunden zum Behaltendürfen. Eine Kündigung oder ein Rücktritt vom Vertrag sind damit im Zweifel nicht verbunden.

§ 18 Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung
(1) Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde jedoch ohne die weiteren Voraussetzungen aus Satz 1 auch dann berechtigt, wenn das Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht wird.
(2) Außer im Bereich des § 354a HGB kann der Kunde Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Evolution an Dritte abtreten.

§ 19 Gewährleistung
(1) Sachmängelansprüche sind insoweit ausgeschlossen, als der Fehler auf der Übersendung fehlerhafter, unvollständiger oder sonst unkorrekter Druckdaten durch den Kunden beruht.
(2) Ist der Kunde Verbraucher, so gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Die Gewährleistung ist jedoch bei offenkundigen Mängeln ausgeschlossen, wenn diese nicht innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Ware bei Evolution angezeigt wurden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Die Mängelanzeige hat schriftlich, per E-Mail oder Telefax zu erfolgen.
(3) Ist der Kunde Unternehmer oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, so gelten darüber hinaus die folgenden Regelungen: a) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit und bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. b) Im Falle des Absatz 1 entfallen Ansprüche wegen Mängeln der Sache bereits dann, wenn der Kunde eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt. c) Die Pflicht des Kunden zur unverzüglichen Untersuchung und Rüge nach §§ 378 und 381 Abs. 2 HGB bleibt unberührt. Absatz 2 Satz 4 gilt entsprechend.
(4) Für Schadensersatzansprüche gelten im Übrigen die Bestimmungen in § 20 (Haftung).

§ 20 Haftung
(1) Evolution leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang:
a) Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränkt.
b) Bei grober Fahrlässigkeit haftet Evolution gegenüber Unternehmern und Körperschaften des öffentlichen Rechts in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens.
c) Bei fahrlässiger Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), haftet Evolution nur in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens. Befindet sich Evolution mit seiner Leistung in Verzug, so haftet Evolution wegen dieser Leistung auch für Zufall unbeschränkt, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten wäre. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(2) Soweit die Haftung von Evolution ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Evolution.
(3) Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 21 Verjährung
(1) Ist der Kunde Verbraucher, so richtet sich die Verjährung seiner Ansprüche nach dem Gesetz. Ist der Kunde hingegen Unternehmer oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, so richtet sich die Verjährung seiner Ansprüche nach den folgenden Absätzen.
(2) Die Verjährungsfrist beträgt
a) für Ansprüche auf Rückzahlung der Vergütung aus Rücktritt oder Minderung ein Jahr ab Beginn der gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Verjährung, jedoch nicht weniger als drei Monate ab Abgabe der wirksamen Rücktritts- oder Minderungserklärung;
b) bei anderen Ansprüchen aus Sachmängeln ein Jahr;
c) bei Ansprüchen aus Rechtsmängeln ein Jahr, wenn der Rechtsmangel nicht in einem Ausschließlichkeitsrecht eines Dritten liegt, auf Grund dessen der Dritte Herausgabe oder Vernichtung der dem Kunden überlassenen Gegenstände verlangen kann;
d) bei anderen Ansprüchen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ein Jahr, beginnend ab dem Zeitpunkt, in dem der Kunde von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.
(3) Die Verjährung tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 BGB bestimmten Höchstfristen ein. Bei Schadens- und Aufwendungsersatz aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Garantie, Arglist und in den in § 19 Absatz 3 genannten Fällen gelten jedoch stets die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 22 Pauschalierte Ansprüche gegen den Kunden
(1) Die Parteien vereinbaren für folgende Fälle eine pauschalierte Entschädigungs-, Schadensersatz- bzw. Vergütungszahlung (pauschalierter Anspruch):
a) Evolution kündigt dem Kunden nach Fristsetzung wegen unterlassener Mitwirkungshandlung des Kunden, insbesondere fehlender Zusendung von fehlerfreien Daten, wirksam nach § 643 BGB;
b) Evolution tritt nach Fristsetzung wegen Zahlungsverzuges des Kunden wirksam nach § 323 BGB vom Vertrag zurück;
c) Evolution kündigt dem Kunden außerordentlich und fristlos aufgrund eines schuldhaften Verstoßes gegen § 8 Absatz 2;
d) Evolution kündigt dem Kunden aus einem anderen, vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund nach § 316 BGB;
e) der Kunde kündigt den Vertrag ordentlich nach § 649 BGB, ohne durch ein von Evolution zu vertretendes Verhalten dazu veranlasst worden zu sein und ohne dass sonst ein wichtiger Grund nach § 316 BGB besteht.
(2) Der pauschalierte Anspruch beläuft sich bei einem Bruttoauftragswert bis 25,00 € auf 5,00 €, bis 500,00 € auf 15,00 € und ab 500,01 EUR auf 25,00 €. Wurde bereits der Druckauftrag auf die Druckplatte gesetzt (sog. Pooling), beläuft sich der pauschalierte Anspruch auf den Nettoauftragswert (d.h. Auftragswert ohne Mehrwertsteuer), da ab diesem Zeitpunkt der automatisierte Druckvorgang nicht mehr abgebrochen werden kann.
(3) Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass Evolution kein oder ein geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden bzw. die Vergütung unangemessen hoch ist.
(4) Evolution steht der Nachweis offen, dass Evolution ein höherer Schaden bzw. Aufwand entstanden bzw. die angemessene Vergütung höher ist.

§ 23 Eigentum an Druckträger, Archivierung, Urheberrecht
(1) Das Eigentum, Urheberrechte und alle sonstigen Leistungsschutzrechte an den zur Herstellung der Drucksachen hergestellten und eingesetzten Druckträgern stehen ausschließlich der Evolution zu.
(2) Die übersandten Druckdaten können nach Fertigstellung der Druckerzeugnisse vernichtet werden.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass er sämtliche Rechte zur Nutzung, Weitergabe und Veröffentlichung der übertragenen Daten, insbesondere im Hinblick auf Text- und Bildmaterial besitzt.
(4) Der Kunde hat der Evolution den aus der Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung von Schutzrechten und sonstigen Rechten resultierenden Schaden zu ersetzen, es sei denn, dass er diesen nicht zu vertreten hat. Der Kunde stellt Evolution von allen Nachteilen frei, welche Evolution aufgrund der Inanspruchnahme durch Dritte wegen vom Kunden zu vertretender schädigender Handlungen entstehen.

§ 24 Vertraulichkeit
Die Parteien dürfen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige vertrauliche Informationen aus der Geschäftsbeziehung und aus dem Bereich der jeweils anderen Partei Dritten nicht zugänglich machen. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

§ 25 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen Leipzig. Sollten enzelne Bestimmungen rechtlich unwirksam sein oder werden, so tritt an deren Stelle eine rechtlich wirksame Bestimmung, welche dem wirtschaftlichem Zweck der nwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

B. Kundeninformationen

Im Folgenden informieren wir Sie über alle Umstände im Zusammenhang mit dem Zustandekommen eines Vertrages und seiner Durchführung aufgrund einer Bestellung und deren Abwicklung. Die Kundeninformationen stellen keine Vertragsbedingungen dar. Diese sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten. Sämtliche Kundeninformationen und AGB erhalten Sie nach Ihrer Bestellung als Anhang im PDF-Format mit der Auftragsbestätigung noch einmal per E-Mail.
Die Informationsverordnung schreibt vor, dass wir die Möglichkeit vorsehen, dass Sie sich diese Kundeninformationen ausdrucken oder abspeichern können. Die Informationen sind Ihnen so jederzeit auch nach dem Abschluss des Vertrages offline zugänglich.
I. Informationen zum Anbieter
Anbieter der Produkte auf www.evolution-werbung.de ist
Bernd Felgentreff

Postanschrift:
PF 460201
04167 Leipzig

Kommunikationsdaten:
Tel.: 0341 46367803
Telefax: 0341 46367804
E-Mail: info@evolution-werbung.de
Internet: www.evolution-werbung.de

II. Informationen zum Widerrufsrecht
Evolution verkauft ausschließlich Druckereierzeugnisse die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, so dass das Recht des Verbrauchers zum Widerruf eines Fernabsatzvertrages ausgeschlossen ist, § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB.
III. Informationen zu Gewährleistungsrechten
Einzelheiten zur Gewährleistung finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen Die Ware ist nach Lieferung unverzüglich auf offensichtliche Fehler zu untersuchen. Bestehen solche, sind diese unverzüglich gegenüber Evolution anzuzeigen. Eine E-Mail an info@evolution-werbung.de genügt. Über die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen hinaus werden keine Garantien hinsichtlich der gelieferten Waren oder Dienstleistungen übernommen.
IV. Sonstige Informationen zum Vertrag
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung.

Zahlung, Erfüllung, Lieferung
Die Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung, Lieferung und Erfüllung können Sie selbst, durch Wahl der Zahlungsart und Versandart bestimmen.
Wenn Sie sich für das Lastschriftverfahren, hier insbesondere für das Abbuchungsverfahren entscheiden, müssen Sie sich die Seite Bankabbuchungsauftrag ausdrucken und uns ausgefüllt und unterschrieben im Original zusenden. Der Versand der Ware erfolgt erst dann, wenn uns das vollständig ausgefüllte Formular mit Ihrer Unterschrift im Original vorliegt.
Die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Termine für die Lieferung entsprechen dem jeweiligen Planungsstand. Sie sind als voraussichtlicher Liefertermin unverbindlich. Wir liefern ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
V. Ablauf des Vertragsschlusses
Der Vertrag zwischen Ihnen und Evolution kommt dadurch zustande, dass Sie sich individuell ein Produkt zusammenstellen und die Bestellung nach sorgfältiger Prüfung Ihrer Daten absenden. Sollten Sie merken, dass Daten falsch erfasst sind, haben Sie die Möglichkeit, die Daten zu ändern. Sie werden ausdrücklich darauf hingewiesen, wenn Sie die Bestellung durch anklicken der Schaltfläche "Bestellung abschliessen" oder ähnlich gekennzeichneter Buttons verbindlich absenden.
Der Eingang der Bestellung wird Ihnen unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung bestätigt. Der Vertragsschluss erfolgt mit Annahme der Bestellung durch uns und Versand einer Bestätigung per E-Mail.
VI. Informationen zur Zugänglichkeit der Vertragsbestimmungen
Wir speichern zum Zwecke der Vertragsabwicklung Ihre Bestelldaten und Personendaten. Informationen über alle Umstände im Zusammenhang mit dem Zustandekommen des Vertrages und seiner Durchführung, über Ihre von uns gespeicherten Bestelldaten und unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erhalten Sie mit der Auftragsbestätigung noch einmal per E-Mail. Sie können sich diese E-Mail auf Ihrem Computer abspeichern um die Daten jederzeit zugänglich zu haben. Ihre Bestelldaten und Ihre Personendaten können Sie überdies in unserem Kundenbereich jederzeit einsehen.
VII. Informationen zu Ihren Daten
Wir verwenden die von ihnen zum Zwecke der Bestellung der Waren angegebenen persönlichen Daten (wie z.B. Name, Anschrift, Zahlungsdaten) ausschließlich zur Erfüllung und Abwicklung des Vertrages. Falls Sie zukünftig nicht über neue Produkte und sonstige Neuheiten unseres Angebotes informiert werden möchten, können Sie dies jederzeit per E-Mail widerrufen. Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, die über Sie gespeicherten Daten bei uns abzufragen, diese zu ändern oder löschen zu lassen. Es fallen hierfür keine weiteren Kosten an, als diejenigen, die Sie bei Ihrem Provider für das Absenden der E-Mail aufwenden müssen. Sie haben als Betroffener nach dem BDSG ein Widerspruchsrecht zur Nutzung oder Übermittlung Ihrer Daten für Werbezwecke (Sperrkennzeichen). Daneben besteht ein Recht auf Auskunft sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung Ihrer in einer unserer Dateien gespeicherten Daten.